Die Genossenschaft hat sich zum Ziel gesetzt:
Der Anteilschein ist eine einmalige Einzahlung von mindestens Fr. 100.-. Falls Sie aus der Genossenschaft austreten möchten, können Sie Ihren Anteil auf Ende eines Geschäftsjahres zurückfordern.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Alle diejenigen, welche einen Anteilschein gezeichnet haben, können an der Generalversammlung teilnehmen und mitbestimmen. Die Generalversammlung wählt die sechsköpfige Verwaltung und deren Präsidenten. Den Teilnehmern der GV wird jeweils ein Film und ein Apéro spendiert. (Protokoll der letzten GV)
Der Geschäftsführer betreibt das Kino und stellt das Kinoprogramm zusammen. Die Organisation wird aus dem Organigramm ersichtlich.
Weitere Punkte zur Genossenschaft finden sie in unseren Statuten.