Kino Wildenmann

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Unser Schutzkonzept

Unser Schutzkonzept

2G-Regel im Wildenmann

Wer ab dem 8. Dezember 2021 ins Kino kommen möchte, muss per Zertifikat (und mit einem gültigen Ausweis) belegen können, gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen zu sein. Ein Testnachweis hingegen reicht nicht mehr.

Die 2G-Regel gilt für alle Personen ab 16 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen kein COVID-Zertifikat.

Neu ab Montag 20.12.:
Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur sitzend erlaubt. Für alle Besucher*innen ab 12 Jahren gilt im ganzen Kino eine Maskenpflicht.

Personen, die nicht geimpft werden können, bitten wir, sich vor dem Kinobesuch an die Geschäftsleitung zu wenden. Ausnahmen von der Zertifikatspflicht können nicht an der Kinokasse gemacht werden.

Hygienemassnahmen

Weiterhin halten wir uns an die bekannten Grundregeln zur Eindämmung der Epidemie: Für das Kinopublikum stehen im Eingangsbereich Desinfektionsspender bereit. Die Räumlichkeiten werden ausgiebig gelüftet, Oberflächen regelmässig gereinigt und desinfiziert.

Wir bitten Sie von einem Kinobesuch abzusehen, falls Sie sich krank fühlen.

Version vom 18.12.2021